Bundesverfassungsgericht lehnt Neuauszählung der Bundestagswahl ab
- Noah Drees
- 14. März
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Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) auf Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 abgelehnt. Das BSW verfehlte mit 4,97 % der Stimmen knapp die Fünf-Prozent-Hürde und damit den Einzug in den Bundestag. Die Partei argumentierte, dass Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung vorlagen und forderte daher eine Neuauszählung. Das Gericht entschied jedoch, dass keine ausreichenden Beweise für systematische Fehler oder Manipulationen vorliegen, die eine Neuauszählung rechtfertigen würden.
Trotz dieser Entscheidung hat das BSW weiterhin die Möglichkeit, gegen das Wahlergebnis vorzugehen. Wahlberechtigte können innerhalb von zwei Monaten Einspruch erheben. Anschließend prüft der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages die Einwände, bevor das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung trifft.